Sachmängelhaftung beim Autokauf und Autoverkauf

Im Gegensatz zur freiwilligen Gebrauchtwagengarantie einiger Händler handelt es sich bei der Sachmängelhaftung um ein gesetzlich verankertes Recht, das Sie bei Erwerb eines Kfz zugesprochen bekommen. Seitens des Gesetzgebers haben Sie zwei Jahre Anrecht auf Sachmängelbehebung. Gewerbliche Autohändler dürfen diesen Zeitraum allerdings auf ein Jahr begrenzen, sprechen Sie das Thema Sachmängelhaftung mit Ihrem Verkäufer also genaustens ab. Vorsicht: Bei Käufen von Privatpersonen lässt sich die Haftung sogar komplett ausschließen.

Anders als Händler, die die Sachmängelhaftung inzwischen nicht mehr komplett ausschließen dürfen und sich beispielsweise durch kleingedruckte Klausulierung von den Vorgaben des Gesetzgebers befreien können.

Mindestens 1 Jahr also – ab dem Zeitpunkt der Übergabe - haben Sie also Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, die an Ihrem Fahrzeug auftreten und im Rahmen der Sachmängelhaftung behoben werden können. Hier achten Sie aber dringend darauf, dass der Händler im Falle von Reparaturen Ihr erster Ansprechpartner sein muss, da Sie dem Verkäufer von Gesetzes wegen eine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen müssen.

Um im Falle von irreparablen Schäden – oder genauer: Nach zwei erfolglos durchgeführten Reparaturversuchen eines nicht unerheblichen Mangels – die Möglichkeit zu behalten, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung geltend zu machen, ist es wichtig, die Sachmängel-Reparaturen nur bei dem entsprechenden Händler durchführen zu lassen und nicht auf eine andere Werkstatt auszuweichen.

Wann liegt ein Sachmangel überhaupt vor?

Sachmangel heißt – anders als vielleicht zu erwarten wäre – nicht unbedingt nur ein defektes Teil am Fahrzeug. Hier unterscheidet der Gesetzgeber gleich sieben Arten von Sachmangel:

  1. Ein Sachmangel liegt schon vor, wenn Ihr Fahrzeug nicht die "vereinbarte Beschaffenheit" aufweist. Im Falle von zu hoher, nicht vereinbarter Kilometerlaufleistung beispielsweise.
  2. Eignet sich ein erworbenes Teil, beispielsweise ein Dachgepäckträger, den Sie passend zum Fahrzeug beim Händler erworben haben, nicht zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor.
  3. Ähnlich verhält es sich, wenn sich herausstellt, dass Ihr Autoradio ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht funktioniert. Hier liegt ein Sachmangel, weil die Sache nicht zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist, vor.
  4. Ein offensichtlicheres Beispiel für Sachmangel liegt vor, wenn der kürzlich montierte Auspuff beginnt, auf dem Boden zu schleifen. > Sachmangel, weil eine unsachgemäße Montage vorliegt.
  5. Aber auch, wenn Sie sich entschließen den besagten Auspuff selber zu montieren und die mitgelieferte Anleitung falsch zeigt, wie das Teil zu montieren ist, liegt Sachmangel wegen mangelhafter Montageanleitung vor.
  6. Sachmangel liegt auch vor, wenn "eine andere Sache geliefert wird", als bestellt. Zum Beispiel, wenn Sie einen VW Golf in schwarzer Farbe ordern und ein grünes Fahrzeug erhalten.
  7. Ähnlich der Falschlieferung ist das siebte und letzte Beispiel von Sachmangel, denn dieser liegt ebenfalls vor, wenn eine "falsche Menge" geliefert wird. Bestellen sie einen neuen Außenspiegel und erhalten gleich 5 davon, liegt ein Sachmangel vor.

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