Unfallwagen verkaufen leicht gemacht
- Ankauf durch verifizierte Händler aus ganz Deutschland
- Käufer kümmert sich um Transport und Abmeldung
- Kostenloser Rundum-Service von Kfz-Experten
Hohe Kundenzufriedenheit
★★★★★ 4,8 / 5
Hohe Kundenzufriedenheit
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Legen Sie den Verkauf Ihres Unfallwagens vertrauensvoll in unsere Hände: Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Fahrzeug optimal in Szene zu setzen und einem bundesweiten Netzwerk an erfahrenen Händlern zu präsentieren. Über unser System können Sie schnell und einfach eine genaue Beschreibung des Unfallschadens inkl. einiger aussagekräftiger Fotos hinterlegen. In nur wenigen Minuten ist Ihr Auto bereit für den Ankauf. Selbst bei scheinbar hoffnungslosen Fällen, wie einem Totalschaden, haben wir dank unserer umfangreichen Kontakte oft noch attraktive Angebote erzielt.
Strittige Auseinandersetzungen sind häufig vorprogrammiert, wenn Sie einen Unfallwagen verkaufen möchten – insbesondere dann, wenn die Schäden nicht sofort erkennbar sind. Um Regressansprüche zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.
Als Verkäufer eines Unfallfahrzeugs, egal ob gewerblich oder privat, sind Sie verpflichtet, potenzielle Käufer unaufgefordert über vorhandene Schäden zu informieren, sofern diese über geringfügige Bagatellschäden wie kleine Dellen und Kratzer hinausgehen.
Schäden, deren Reparaturkosten 200 Euro überschreiten, müssen klar kommuniziert werden, da sie das Fahrzeug rechtlich als Unfallwagen kennzeichnen und Gewährleistungsansprüche nach sich ziehen können.
Als Verkäufer eines Unfallwagens sind Sie verpflichtet, Käufer unaufgefordert über vorhandene Unfallschäden zu informieren. Dies gilt auch, wenn Sie an professionelle Händler verkaufen, einschließlich unseres Netzwerks.
Die Klausel „gekauft wie gesehen oder besichtigt“ ist bei Unfallwagen unwirksam. Sie sind verpflichtet, alle Unfallschäden ausdrücklich im Kaufvertrag zu erwähnen.
Als Privatperson sind Sie rechtlich nur an die Schäden aus ihrer Besitzzeit gebunden, dürfen Informationen von Vorbesitzern, soweit bekannt, jedoch nicht herunterspielen oder verheimlichen.
Die Einstufung eines Fahrzeugs als Unfallwagen schützt nicht automatisch vor Gewährleistungsansprüchen, außer der Schaden wurde explizit im Vertrag festgehalten.
Selbst Fahrzeuge mit Totalschaden können oftmals noch verkauft oder exportiert werden, anstatt sie zu verschrotten, abhängig von Marke und Zustand des Fahrzeugs.
Für einen Unfallwagenverkauf ist die Vertragsklausel „gekauft wie gesehen oder besichtigt“ unwirksam. Der Unfallwagenverkauf gilt als Verbrauchsgüterkauf. Der Händler ist daher gezwungen, ein Fahrzeug eingehend zu untersuchen, und muss daher potenzielle Nachbesserungskosten in den Verkaufspreis einkalkulieren. Zwar kann er sich in einem ersten Schritt auf eine Sichtprüfung beschränken. Sobald er aber Anhaltspunkte für einen Unfallschaden erkennt, muss er weitergehende Untersuchungen veranlassen und im Zweifel den Kaufinteressenten über seinen Verdacht informieren, bevor er das Auto kauft. Wenn beispielsweise beim Öffnen der Motorhaube eine unsaubere Schweißnaht ins Auge fällt, muss das Fahrzeug untersucht werden.
Wenn Sie als Privatperson einen Unfallwagen verkaufen, bezieht sich die Rechtsprechung nur auf die Kenntnisse aus Ihrer Besitzzeit. Sind Ihnen jedoch Anhaltspunkte für einen Unfallschaden bekannt, dürfen Sie diese nicht verschweigen und schon gar nicht bagatellisieren. Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie Unfallfreiheit zusichern wollen. Sie beziehen diese Zusicherung zwar nur auf Ihre Besitzzeit, doch der Gewährleistungsausschluss wird nicht anerkannt, da Sie als Nachfolgebesitzer keine Aussagen treffen dürfen, die Sie letztlich nicht überprüfen können. Soweit Sie den Wagen ohne Erklärung zur Unfallfreiheit verkaufen und auch nichts arglistig verschweigen, greift dagegen der vereinbarte Gewährleistungsausschluss. Einen Unfallwagen verkaufen ist also durchaus mit Fallstricken versehen und sollte für beide Parteien, Verkäufer und Ankäufer, abgesichert sein.
Ein Auto wird als Unfallfahrzeug eingestuft, wenn es einen erheblichen Schaden durch einen Verkehrsunfall erlitten hat. Wichtig ist, dass dieser Schaden die Struktur oder wichtige sicherheitsrelevante Komponenten des Fahrzeugs beeinträchtigt. Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen aus alltäglichen Situationen qualifizieren Ihr Fahrzeug in der Regel noch nicht zum Unfallauto. Handelt es sich also um einen Bagatellschaden und die Kosten einer Reparatur liegen unter 200 Euro, können Sie Ihren Wagen als unfallfrei bezeichnen. Bleiben Sie jedoch stets transparent, um einen fairen Ankauf zu ermöglichen.
Wir empfehlen, den Zustand Ihres Fahrzeugs transparent und detailliert im Kaufvertrag festzuhalten, statt es einfach als Unfallfahrzeug zu deklarieren, um eine Gewährleistung auszuschließen. Denn eine grobe Klassifizierung als Unfallauto gilt häufig als Versuch, gesetzliche Regelungen zu umgehen und ist üblicherweise nicht wirksam. Führen Sie stattdessen den spezifischen Schaden präzise im Kaufvertrag auf. Dies stellt sicher, dass der Käufer genau versteht, was er erwirbt, und minimiert spätere Gewährleistungsansprüche.
Was tun, wenn die Reparatur aufgrund eines Totalschadens nicht mehr sinnvoll ist? Je nach Marke und Modell Ihres Unfallautos ist der Weg zum Schrottplatz nicht zwingend notwendig. Mit der Verschrottung entstehen unter Umständen weitere Kosten, die die Summe des ohnehin entstandenen Schadens weiter in die Höhe treiben. Handelt es sich um ein sehr altes Fahrzeug mit hoher Kilometerlaufleistung, das selbst als Ersatzteillager für Schrotthändler und Ausschlachter uninteressant ist, bleibt Ihnen der Weg zum Schrottplatz natürlich kaum erspart. In vielen Fällen aber lohnt sich ein Blick in Gebrauchtwagenbörsen oder sogar ein Zwischenstopp bei einem Gutachter.
Hinweis: Bevor Sie Ihren Unfallwagen teuer verschrotten lassen, informieren Sie sich, ob er sich zumindest zum Ausschlachten veräußern lässt.
Ist der Schaden an Ihrem Gebrauchtwagen zu groß, um einen „regulären“ Abnehmer zu finden, können Sie bei einem Bastler, Verwerter und Exporteur meist noch einen fairen Preis erhalten. Letztere nutzen häufig ihre internationalen Kontakte, um selbst stark beschädigte Gebrauchtwagen regelmäßig nach Osteuropa oder Afrika zu verkaufen. Aufgrund der niedrigeren Reparaturkosten im Ausland besteht eine hohe Nachfrage nach solchen Fahrzeugen, die sonst möglicherweise verschrottet worden wären. Unabhängig der Kondition Ihres Unfallautos lohnt es sich, den Verkauf über einen Händler oder spezialisierten Exporteur in Erwägung zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie kein Geld verschenken.
Wir verkaufen Ihr Auto in nur wenigen Tagen: Bequem. Sicher. Meistbietend.