Kfz-Entsorgung
durch Dienstleister
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, einen Recycling-Spezialisten mit der Verwertung eines Fahrzeugs zu beauftragen. Dieser ist nicht verpflichtet, die Entsorgung kostenlos anzubieten. Schließlich hat er das Produkt im Gegensatz zu einem Fahrzeughersteller nicht in Verkehr gebracht. Auf den Kunden kommen somit zunächst Kosten zu. Doch es besteht die Hoffnung, mit dem Verkauf einen kleinen Profit zu machen, denn es wird der sogenannte Schrottwert ermittelt. Laut Angaben des ADAC werden bis zu 100 Euro pro Tonne Fahrzeuggewicht an Schrottwert ausgezahlt. Der Höchstbetrag wird den Angaben zufolge aber nur in seltenen Fällen erreicht. Von diesem Wert werden zu erwartenden Entsorgungskosten von etwa 100 Euro je Fahrzeug abgezogen.
Wie hoch der Schrottwert von einem Restwertfahrzeug ist, hängt von unter anderem von den folgenden Faktoren ab:
- Sind die verwertbaren Bauteile auf dem Gebrauchtteilemarkt gefragt? In welchem Zustand befinden sie sich?
- Wie alt ist das Fahrzeug? Mit einem verunfallten jungen Fahrzeug lässt sich möglicherweise ein größerer Erlös erzielen als mit einem gepflegten alten Auto.
- Welcher Service wird gegen den Schrottpreis gerechnet? Holt der Dienstleister das Fahrzeug beim Inhaber ab und führt die Abmeldung des Gebrauchtwagens zuverlässig durch?
Restwertfahrzeuge sind in einigen Fällen auch dankbare Exportfahrzeuge, die beispielsweise in Osteuropa oder Nordafrika – je nach Marke und Modell – gerne gesehen sind und dort aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen weiterhin am Verkehrsgeschehen teilnehmen dürfen. Exporteure zahlen in solchen Fällen gerne etwas mehr als Entsorger. Wichtig ist es allerdings, sich nicht nur auf ein Angebot zu verlassen. Um den Restwert realistisch einschätzen zu können, sollte ein Fahrzeug von mehreren Autoverwertern und/oder Exporteuren geschätzt werden. Im Internet sind Kontaktdaten von Betrieben in der Umgebung zu finden und da weit weniger Eckdaten zur Restwertbestimmung notwendig sind, als es bei einem typischen Gebrauchtwagengeschäft der Fall ist, lassen sich schnelle Vergleiche durch minimale Dateneingabe erzielen.
Ob Entsorger oder Exporteur: Wichtig ist, die Verwendungsabsicht des Käufers im Vorfeld abzuklären. Plant dieser, das Fahrzeug nicht zu entsorgen, sondern als Gebrauchtwagen einzusetzen oder zu exportieren, sollte der Besitzer einen Kaufvertrag vorbereiten. Rechtssichere Vorlagen bieten unter anderem Mobilitätsklubs wie der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club), der AvD (Automobilclub von Deutschland) und der ACE (Automobilclub Europa) kostenlos auf Ihren Websites zum Download an. Dazu ist keine Mitgliedschaft erforderlich.