Was der Verkäufer tun muss
Melden Sie sich beim Verkäufer Ihres Fahrzeuges einen Gewährleistungsanspruch an, dann haben Sie ein Recht darauf, dass das Fahrzeug in den Zustand versetzt wird, in dem Sie es laut Angaben des Verkäufers und laut Vertrag gekauft haben. Der Händler muss also halten, was er versprochen hat. Das ist allerdings nicht immer möglich. Für den Fall, dass die Angaben des Verkäufers zum Autozustand nicht stimmen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können vom Kauf zurücktreten. Das geht allerdings erst, wenn Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist gegeben haben. Liegt nur ein geringfügiger Mangel vor, dann ist der Rücktritt ausgeschlossen. Sie können den Kaufpreis mindern. Das ist Ihnen dann möglich, wenn der Verkäufer den Mangel nicht repariert hat oder eine Reparatur nicht möglich ist. Die Minderung können Sie allerdings nur schätzen, gesetzliche Vorgaben dazu gibt es nicht. Sie sind berechtigt, Schadensersatzansprüche zu stellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie der Verkäufer nicht auf eine Besonderheit am Fahrzeug wie den kurz nach dem Kauf erforderlichen Wechsel des Zahnriemens hingewiesen hat und es zu einem Motorschaden kommt. Er verletzt damit seine Aufklärungs- und Hinweispflicht. Andere Absprachen im Vertrag sind möglich, aber nur, wenn sie zu Ihren Gunsten verfasst sind. Dazu gehört zum Beispiel ein erweitertes Garantieversprechen.
