Wie entsorgt man Altautos?

Aufgestapelte Althaus

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Wie muss ein Altauto entsorgt werden? Spätestens wenn der erste Autowechsel ins Haus steht, stellen sich viele Kfz-Besitzer diese Frage und befassen sich erstmals mit dem komplexen Thema der Entsorgung von Gebrauchtwagen. Dabei verrät das Wörtchen "Entsorgung" bereits, dass diese den sogenannten Alt- oder auch Restwertfahrzeugen vorenthalten ist. Also Fahrzeugen, die sich in keinem fahrtüchtigen Zustand mehr befinden und hinsichtlich einer Verkehrsteilnahme ausgesorgt haben. Meist sind dies Gebrauchtwagen, die in Folge eines Unfalls oder aufgrund von deutlichem Verschleiß nicht weiter im Straßenverkehr genutzt werden können. Es steht demnach nicht im Vordergrund, einen Käufer für eine weitere Nutzung zu finden, sondern das Fahrzeug fachgerecht verwerten zu lassen. Das ist sinnvoll, da wertvolle Rohstoffe aufbereitet und wiederverwendet werden können. Wer ein Altauto entsorgen möchte oder muss, hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten. Welche das sind und warum sich die Kfz-Entsorgung für Autobesitzer sehr einfach gestaltet, zeigt der nachfolgende Text.

Altauto entsorgen beim Hersteller

Innerhalb der EU gilt die europäische Altfahrzeug-Verordnung. Diese schreibt vor, dass Autohersteller ihre Modelle kostenlos zurücknehmen und fachgerecht verwerten müssen. Die Regelung ist sehr verbraucherfreundlich gestaltet, da sich Rückgabestellen in einem Radius von fünfzig Kilometern rund um den Wohnsitz des Fahrzeughalters befinden müssen. Eine einfache, flächendeckende Entsorgungsmöglichkeit von Altautos ist damit bereits gegeben. Es sind in erster Linie Vertragshändler, die für die Abwicklung der Entsorgung zuständig sind. Um die nächstgelegene Rückgabestelle zu finden, kann sich beispielsweise auf der Website von GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge) informiert werden.

Folgenden Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein, damit die gesetzliche Regelung greift und Altautos einfach entsorgt werden können:

  • Es muss ich um Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 handeln. Darunter werden zum einen Pkw mit maximal acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz und zum anderen Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen verstanden.
  • Es darf sich nicht um Oldtimer und Wohnwagen handeln, denn hierfür gilt die Rücknahmeregelung nicht.
  • Außerdem sind alle Fahrzeuge ausgenommen, an denen wesentliche Teile entfernt wurden. Das können beispielsweise der Antrieb und der Katalysator sein.

Motorräder, Lastwagen und Busse erfüllen die Kriterien also nicht. Für sie gibt es keine einheitlichen Entsorgungsrichtlinien und so orientiert sich das Vorgehen am Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das ist bei Autos grundsätzlich anders, denn hier müssen Verwerter gemäß Verordnung feste Demontage- und Recyclingquoten einhalten. Wissenswert ist auch der Fakt, dass ein Auto nicht zwingend in Deutschland zugelassen sein muss, um durch einen Hersteller entsorgt werden zu können beziehungsweise zu müssen. Auch mit einer Zulassung in einem anderen EU-Land ist dies möglich. Wichtig ist nur, dass die Zulassung mindestens vier Wochen zurückliegt.

Kfz-Entsorgung durch Dienstleister

Gegebenenfalls ist es sinnvoll, einen Recycling-Spezialisten mit der Verwertung eines Fahrzeugs zu beauftragen. Dieser ist nicht verpflichtet, die Entsorgung kostenlos anzubieten. Schließlich hat er das Produkt im Gegensatz zu einem Fahrzeughersteller nicht in Verkehr gebracht. Auf den Kunden kommen somit zunächst Kosten zu. Doch es besteht die Hoffnung, mit dem Verkauf einen kleinen Profit zu machen, denn es wird der sogenannte Schrottwert ermittelt. Laut Angaben des ADAC werden bis zu 100 Euro pro Tonne Fahrzeuggewicht an Schrottwert ausgezahlt. Der Höchstbetrag wird den Angaben zufolge aber nur in seltenen Fällen erreicht. Von diesem Wert werden zu erwartenden Entsorgungskosten von etwa 100 Euro je Fahrzeug abgezogen.

Wie hoch der Schrottwert von einem Restwertfahrzeug ist, hängt von unter anderem von den folgenden Faktoren ab:

  • Sind die verwertbaren Bauteile auf dem Gebrauchtteilemarkt gefragt? In welchem Zustand befinden sie sich?
  • Wie alt ist das Fahrzeug? Mit einem verunfallten jungen Fahrzeug lässt sich möglicherweise ein größerer Erlös erzielen als mit einem gepflegten alten Auto.
  • Welcher Service wird gegen den Schrottpreis gerechnet? Holt der Dienstleister das Fahrzeug beim Inhaber ab und führt die Abmeldung des Gebrauchtwagens zuverlässig durch?

Restwertfahrzeuge sind in einigen Fällen auch dankbare Exportfahrzeuge, die beispielsweise in Osteuropa oder Nordafrika - je nach Marke und Modell - gerne gesehen sind und dort aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen weiterhin am Verkehrsgeschehen teilnehmen dürfen. Exporteure zahlen in solchen Fällen gerne etwas mehr als Entsorger. Wichtig ist es allerdings, sich nicht nur auf ein Angebot zu verlassen. Um den Restwert realistisch einschätzen zu können, sollte ein Fahrzeug von mehreren Autoverwertern und/oder Exporteuren geschätzt werden. Im Internet sind Kontaktdaten von Betrieben in der Umgebung zu finden und da weit weniger Eckdaten zur Restwertbestimmung notwendig sind, als es bei einem typischen Gebrauchtwagengeschäft der Fall ist, lassen sich schnelle Vergleiche durch minimale Dateneingabe erzielen.

Ob Entsorger oder Exporteur: Wichtig ist, die Verwendungsabsicht des Käufers im Vorfeld abzuklären. Plant dieser, das Fahrzeug nicht zu entsorgen, sondern als Gebrauchtwagen einzusetzen oder zu exportieren, sollte der Besitzer einen Kaufvertrag vorbereiten. Rechtssichere Vorlagen bieten unter anderem Mobilitätsklubs wie der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club), der AvD (Automobilclub von Deutschland) und der ACE (Automobilclub Europa) kostenlos auf Ihren Websites zum Download an. Dazu ist keine Mitgliedschaft erforderlich.

Altauto entsorgen: Wie funktioniert es?

Für die vorherigen Besitzer eines Autos ist es wichtig, einen Verwertungsnachweis vom durchführenden Betrieb zu erhalten. Dieser dokumentiert den Verbleib des Fahrzeugs. Somit ist ausgeschlossen, dass es weiterhin verwendet wird. Mit dem Verwertungsnachweis, demontierten Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief) können Personen ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle endgültig abmelden.

Das Umweltbundesamt weist auf seiner Website darauf hin, dass es wichtig ist, Fahrzeuge korrekt zu entsorgen. So schreibt die Behörde, dass in Deutschland jährlich drei Millionen Fahrzeuge stillgelegt werden. Von diesen werden allerdings nur rund 500.000 Autos in Deutschland entsorgt. Den Rest exportieren die jeweiligen Ankäufer ins Ausland, vor allem nach Afrika und Osteuropa. Die dortigen Betriebe halten häufig die rechtlichen Bestimmungen (unter anderem die Verwertungsquote) nicht ein. Daher können sie Altautos zu günstigeren Konditionen entsorgen und Profit auf Kosten der Umwelt maximieren.

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