Umweltplaketten eine Übersicht
Umweltplaketten zieren bereits seit einigen Jahren die Windschutzscheiben von Pkw und Lkw. Gut sichtbar angebracht, ermöglichen sie dem Gesetzgeber eine zügige Identifikation zur Einordnung der Fahrzeuge in eine der verschiedenen Schadstoffklassen. Welche Umweltplaketten es gibt und welche Einschränkungen die unterschiedlichen Kategorien mit sich bringen, klärt der folgende Text.
Welche Umweltplaketten gibt es?
Zunächst einmal werden Fahrzeuge, die von Gesetzes wegen mit einer Umweltplakette gekennzeichnet werden müssen, in vier unterschiedliche Klassen eingeteilt. Die schlechtmöglichste Klasse erhält keine Plakette, gilt damit aber als eingeteilt. Grundlage für die Zuteilung einer der Plaketten ist die Emissionsschlüsselnummer des Fahrzeuges. Im Zusammenhang mit der Abgasnorm werden Fahrzeuge so nach Stufensystem mit keiner oder einer der folgenden Plaketten versehen:
- Rote Plakette
- Gelbe Plakette
- Grüne Plakette
Je nach Plakette sind Fahrten durch oder innerhalb sogenannter Umweltzonen eingeschränkt beziehungsweise untersagt. Während Fahrzeuge mit grüner Plakette uneingeschränkt in allen Umweltzonen verkehren können, dürfen Pkw und Lkw mit gelber oder roter Plakette nur in Zonen der Kategorie 2 oder 3 verkehren. Letzteres trifft auf viele ältere Dieselfahrzeuge zu, deren Verbot in Ballungsräumen zu einer Verbesserung der Luftqualität durch Verringerung der Belastung (Stickoxid N0x) führt. Fahrzeuge die keine Plakette erhalten, sind entsprechend in keiner Umweltzone erlaubt.
Blaue Plakette – was hat es damit auf sich?
Trotz Einführung des Stufensystems ist gemäß Umweltbundesamt eine weitere Reduktion der Belastung notwendig. Im Gespräch ist daher eine blaue Plakette, die etwas strengere Auflagen vorsieht und den Verkehr in innerstädtischen Gebieten auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6, Benziner der Abgasnorm Euro 3 und Elektrofahrzeuge beschränkt. Nach aktueller Gesetzeslage ist eine blaue Plakette aber noch nicht vorgesehen.
Was kosten Verstöße?
Wer Umweltzonen ohne Umweltplakette oder mit falscher Klassifizierung befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Ebenfalls rechtswidrig ist die eigenhändige Eintragung des Kennzeichens im dafür vorgesehenen Feld der Umweltplakette. Ferner muss die Eintragung mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges zwingend übereinstimmen.
Wo können Umweltplaketten bezogen werden?
Um eine Umweltplakette zu erhalten, ist die Vorlage des Zulassungsbescheides Teil I, sprich des Fahrzeugscheines, notwendig. Ausgehändigt werden die Plaketten beispielsweise vom TÜV oder der Zulassungsbehörde. Der Kostenpunkt liegt bei rund zehn Euro und ist verschmerzbar, wenn man bedenkt, dass die Klassifizierung für das Fahrzeug keine Gültigkeitsdauer besitzt, theoretisch also ein Leben lang Gültigkeit besitzt.