Unfallauto verkaufen leicht gemacht

Beim Unfallwagenverkauf sind strittige Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer häufig vorprogrammiert, vor allem, wenn es sich dabei um ein Auto mit nur schlecht sichtbaren Schäden handelt. Deshalb sollte jeder Autoverkäufer, der einen Unfallwagen verkaufen möchte, die gesetzlichen Bestimmungen beachten, um nicht mit Regress-Ansprüchen konfrontiert zu werden. Grundsätzlich müssen sowohl gewerbliche Händler als auch private Autoverkäufer den Kaufinteressenten beim Verkaufsgespräch ungefragt darauf hinweisen, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hat, es sich also um ein Unfallauto handelt.

Zumindest wenn es darum geht, einen Unfallwagen zu verkaufen, dessen Schäden über einen Bagatellcharakter hinausgehen. Ein Bagatellschaden ist ein Blechschaden oder eine kleinere Verformung, deren Beseitigungsaufwand nicht über etwa 500 EUR hinausgehen sollte. Darüberhinausgehende Unfallschäden stellen hingegen einen Mangel des Fahrzeuges dar, klassifizieren ihn sozusagen als „vollwertiges“ Unfallauto und lösen damit Gewährleistungsansprüche des Verkäufers aus.

  • der Verkäufer des Unfallwagens ist verpflichtet, den Kaufinteressenten auf einen Schaden durch einen Unfall hinzuweisen, auch wenn dieser nicht danach fragt. Dies gilt auch beim Verkauf an professionelle Autohändler, die einen Auto-Ankauf durchführen.

Einen Unfallwagen verkaufen – die rechtliche Seite

Für einen Unfallwagenverkauf ist die Vertragsklausel „gekauft wie besehen oder besichtigt" unwirksam. Der Unfallwagenverkauf gilt als Verbrauchsgüterkauf. Der Händler ist daher gezwungen, ein Fahrzeug eingehend zu untersuchen, und muss daher potenzielle Nachbesserungskosten in den Verkaufspreis einkalkulieren. Zwar kann er sich in einem ersten Schritt auf eine Sichtprüfung beschränken. Sobald er aber Anhaltspunkte für einen Unfallschaden erkennt, muss er weitergehende Untersuchungen veranlassen und im Zweifel den Kaufinteressenten über seinen Verdacht informieren, bevor er das Auto kauft. Wenn beispielsweise beim Öffnen der Motorhaube eine unsaubere Schweißnaht ins Auge fällt, muss das Fahrzeug untersucht werden.

Wenn Sie als Privatperson einen Unfallwagen verkaufen, bezieht sich die Rechtsprechung nur auf die Kenntnisse aus Ihrer Besitzzeit. Sind Ihnen jedoch Anhaltspunkte für einen Unfallschaden bekannt, dürfen Sie diese nicht verschweigen und schon gar nicht bagatellisieren. Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie Unfallfreiheit zusichern wollen. Sie beziehen diese Zusicherung zwar nur auf Ihre Besitzzeit, doch der Gewährleistungsausschluss wird nicht anerkannt, da Sie als Nachfolgebesitzer keine Aussagen treffen dürfen, die Sie letztlich nicht überprüfen können. Soweit Sie den Wagen ohne Erklärung zur Unfallfreiheit verkaufen und auch nichts arglistig verschweigen, greift dagegen der vereinbarte Gewährleistungsausschluss. Einen Unfallwagen verkaufen ist also durchaus mit Fallstricken versehen und sollte für beide Parteien, Verkäufer und Autoankäufer, abgesichert sein.

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Keine Mängel verschweigen!

Wenig sinnvoll ist es auch, das Fahrzeug als Unfallfahrzeug zu deklarieren und hierdurch auf den Ausschluss der Gewährleistungshaftung abzuzielen. Eine solche Vereinbarung wird als Umgehung des Gesetzes bewertet und ist in der Regel unwirksam. Der richtige Weg besteht in Sachen Unfallwagen verkaufen vielmehr darin, im Kaufvertrag den Unfallschaden genau zu bezeichnen, damit der Autoankäufer genau weiß, was er kauft. Dann kann er später keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, da der Unfallschaden Vertragsinhalt wurde. Wer den damit zwangsläufig verbundenen Kaufpreisverlust scheut, kann versuchen, das Auto in seine Einzelteile zu zerlegen und diese einzeln zu verkaufen. Es ist immer zu bedenken, dass Nachbesserungsforderungen des Käufers oft einen erheblich höheren Kostenaufwand und Ärger verursachen, als wenn der Verkäufer einen fairen Kaufpreis angesetzt hätte.

Unfallauto verkaufen oder verschrotten?

Was tun, wenn der Gebrauchtwagen aufgrund eines Totalschadens nicht mehr nutzbar ist? Je nach Marke und Modell Ihres Unfallautos ist der Weg zum Schrottplatz nicht zwingend notwendig. Mit der Verschrottung entstehen unter Umständen weitere Kosten, die die Summe des ohnehin entstandenen Schadens weiter in die Höhe treiben. Handelt es sich um ein sehr altes Fahrzeug mit hoher Kilometerlaufleistung, das selbst als Ersatzteillager für Schrotthändler und Ausschlachter uninteressant ist, bleibt Ihnen der Weg zum Schrottplatz natürlich kaum erspart. In vielen Fällen aber lohnt sich trotz Totalschadens ein Blick in Online-Gebrauchtwagenbörsen oder sogar ein Zwischenstopp bei einem Gutachter.

  • bevor Sie Ihren Unfallwagen teuer verschrotten lassen, informieren Sie sich, ob er sich zumindest zum Ausschlachten veräußern lässt.

Der Verkauf Ihres Restwertfahrzeugs

Auch in Sachen Restwert-Verkauf bietet das Internet eine große Fülle an Möglichkeiten der Unfallwagenveräußerung an Privatpersonen wie auch gewerbliche Händler. Darunter tummeln sich Schrauber und Bastler, Verwerter und Exporteure. Letztere haben meist exzellente Kontakte ins Ausland und verkaufen selbst stark beschädigte Gebrauchtwagen regelmäßig nach Osteuropa oder Afrika. Da die Kosten einer Instandsetzung im Ausland deutlich geringer sind, besteht große Nachfrage nach verunfallten Fahrzeugen, die hierzulande den Weg zur Entsorgung gefunden hätten. Ganz gleich, wie hoch der Schaden an Ihrem Unfallfahrzeug ausfällt, kann der Weg über einen Händler oder expliziten Exporteur informationshalber einmal gegangen werden, um auf Nummer sicher zu gehen, kein Geld zu verschenken.

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  • unser Team unterstützt Sie, indem wir Ihren Unfallwagen direkt in unserem Händlernetzwerk anbieten.
  • unser System ermöglicht Ihnen die genaue Beschreibung des Unfallschadens. So können Sie ausschließen, dass es Probleme beim Verkauf Ihres Unfallautos gibt.
  • fragen Sie auch bei scheinbar hoffnungslosen Fällen an – unsere vielfältigen Kontakte haben schon aus manchem Schrottwagen noch bares Geld geholt.

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