Umweltzonen und Fahrverbote
Europaweit gültige Richtlinien zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen haben zur Einführung sogenannter Umweltzonen geführt, die Fahrzeuge je nach Klassifizierung die Zufahrt verwehren. In vier Klassen durch farbige Umwelt- oder Feinstaubplaketten eingeteilt, ergeben sich so unterschiedlich befahrbare Zonen in Ballungsräumen, die nach den entsprechenden Farben Grün, Gelb oder Rot leicht zu unterscheiden sind.
Welchen Sinn und Zweck haben Umweltzonen?
Stickstoffoxide und Feinstaub sorgen für Luftverschmutzung. In eng besiedelten Gebieten, beispielsweise in Großstädten, kommt es aufgrund der Masse an Kraftfahrzeugen zu einer dementsprechend hohen Belastung der Umwelt und Verringerung der Luftqualität. Da eine schlechte Luftqualität per se zu schlechterer Lebensqualität führt, die sich durch Atemwegserkrankungen auch im Gesundheitswesen niederschlägt, ist Städten daran gelegen, den Schadstoffausstoß zu verringern. Dazu kommen sicher auch rein umwelttechnische Aspekte, um der globalen Erderwärmung durch den Klimawandel entgegenzutreten.
Erreicht werden soll dies über strikte Regelungen, die derzeit von knapp 60 Umweltzonen bundesweit umgesetzt werden. Da 9 von 10 Fahrzeugen inzwischen – auch dank des technischen Fortschritts der vergangenen 10 Jahre – über eine grüne Plakette verfügen, befinden sich die Umweltzonen bereits nahe der Wirkungsgrenze. Diesel-Fahrverbote oder die Einführung einer blauen Plakette mit strengeren Auflagen könnten aber Wirkung zeigen.
Von Umweltzonen unberührte Fahrzeuge
Wie erwähnt erfüllen die meisten Pkw und Lkw die Auflagen zum Befahren von grünen Umweltzonen durch deren Klassifizierung bereits. Hin und wieder sieht man aber auch Fahrzeuge im Straßenverkehr innerhalb „grüner Zonen“ die eine Plakette vermissen lassen. Diese sind von den Regelungen ausgenommen und können trotz teilweise sehr hohem Schadstoffausstoß ungehindert verkehren. Beispiele sind Arbeitsmaschinen ebenso, wie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, aber auch Oldtimer – erkennbar am H-Kennzeichen. Diplomatenfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge im Einsatz müssen trotz fehlender Plakette selbstverständlich auch nicht kehrtmachen, wenn für die Erfüllung einer Aufgabe eine Umweltzone durchfahren werden muss.