Online-Autokauf: Widerrufsrecht & Rückgabe
Das Internet ist als weltweiter Umschlags- und Handelsplatz fest im alltäglichen Leben verankert. Während sich der Handel in den frühen Jahren des Netzes noch auf Bücher und allerlei kleinteilige Gebrauchsgegenstände beschränkte, werden heute Reisen, Versicherungen und Autos verkauft. Mit stetigem Handelswachstum waren auch Anpassungen hinsichtlich der Gesetzgebung notwendig, schließlich werden online rechtskräftige Kaufverträge geschlossen, die Anfang der 2000er zunächst dem sogenannten Fernabsatzgesetz (FernAbsG) unterlagen, heute fester Bestandteil des BGB (§ 312b) sind. Ein auf Carsale24 geschlossener Kaufvertrag ist folglich auch ohne Unterschrift gültig.
Käufer, die beispielsweise ein Haushaltsgerät als Neuware über das Internet beziehen, sind durch eine gesetzlich garantierte Gewährleistung und durch Widerrufsmöglichkeiten, bzw. das 14-tägige Rückgaberecht abgesichert. Beim Verkauf eines Autos von einer Privatperson an einen Händler im weltweiten Netz gilt dies aber nicht.
Autokauf im Internet: Kaufvertrag, Fernabsatzgeschäft & Widerruf
Mit der Abgabe eines Gebotes, das als Höchstgebot nach Ablauf der Auktion zum Zuschlag führt, gehen auf Carsale24 registrierte Händler einen wirksamen Kaufvertrag ein. Dieser ist selbstverständlich verbindlich und kann nicht ohne Weiteres wieder aufgelöst werden. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Autokauf, sondern auch beim Kauf von praktisch allen Gegenständen, die im alltäglichen Leben beispielsweise in Geschäften bezogen werden können.
Eine Besonderheit liegt allerdings dann vor, wenn der Kaufvertrag eben nicht in einem Geschäft, sondern beispielsweise über das Internet oder das Telefon geschlossen wird. Denn dann handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatz. Bei Fernabsatzgeschäften wird Käufern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, §§ 355 BGB eingeräumt, binnen derer ein Artikel ohne Angaben von bestimmten Gründen zurückgegeben - beziehungsweise zurückgeschickt - werden kann. Über das Widerrufsrecht müssen die über Fernabsatz verkaufenden Unternehmen umfassend und in Form einer Widerrufsbelehrung aufklären. In der Praxis geschieht dies häufig in Form eines E-Mail-Anhangs, der einer Bestell- oder Versandbestätigung beiliegt.
Ausnahme: Widerruf beim Autokauf von Privatpersonen
Damit von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden kann, muss es sich zunächst um ein Fernabsatzgeschäft handeln. Dies ist bei einem Autokauf über Carsale24 der Fall. Allerdings greifen die Regelungen des Gesetzgebers nur dann, wenn es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Händler oder ein Unternehmen handelt, nicht aber dann, wenn eine Privatperson verkauft. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei Käufern ebenfalls um private, juristische Personen oder wie im Falle der auf Carsale24 registrierten Händler um Gewerbetreibende handelt.
Auch im B2B-Geschäft, also dann, wenn ein Autohändler oder Unternehmen ein Fahrzeug über Carsale24 an einen anderen Autohändler oder ein anderes Unternehmen verkauft, besteht kein Widerrufsrecht. Wichtig ist: Ein Widerrufsrecht besteht bei einem Fahrzeugkauf auf Carsale24 von Gesetzes wegen nicht, da es sich bei Verkäufern um Privatpersonen oder Unternehmen (B2B) handelt, die ihr Auto verkaufen und nicht kaufen.
Unterschied zwischen Widerrufsrecht & Rückgaberecht
Manchmal ist bei einem Kauf über das Internet nicht vom Widerrufsrecht, sondern vom sogenannten Rückgaberecht die Rede. Teilweise ineinander verschwimmend ist auch von beiden Rechten die Rede, wenn ein Artikel nicht gefällt, zurückgesandt und mit entsprechendem Porto bezahlt werden muss. Hauptunterschied zwischen Widerruf und Rückgabe ist grundlegend, dass das Widerrufsrecht gesetzlich verankert ist, das Rückgaberecht hingegen nicht. Werden seitens des (nicht privaten) Verkäufers keine Angaben zum Rückgaberecht gemacht, gilt immer das Widerrufsrecht, sofern es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Dies bedeutet, dass ein Rückgaberecht erst dann besteht, wenn der Verkäufer dies explizit einräumt.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Übernahme der Rücksendungskosten. Wird das Rückgaberecht durch Rücksendung einer Ware ausgeübt, trägt der Verkäufer auch die Kosten der Rücksendung. Das kann vor allem dann kostenintensiv sein, wenn die Kosten der Rücksendung den Warenwert übersteigen. Da das Widerrufsrecht zwar ebenfalls eine Rücksendung ermöglicht, die Kosten dafür aber erst ab einem Wert von 40 € durch den Verkäufer getragen werden müssen und das Widerrufsrecht gesetzlich geregelt ist, wird ein Rückgaberecht nur vereinzelt eingeräumt. Ein Rückgaberecht bei einem Fahrzeugkauf auf Carsale24 besteht entsprechend des Widerrufsrechtes nicht.
Rückgaberecht beim Autokauf von Privatpersonen
Beim Kauf eines Autos von einem Händler besteht für diesen eine Gewährleistungspflicht. Privatpersonen können diese Gewährleistung beim Autoverkauf ausschließen. Ist dies der Fall und liegt kein arglistig verschwiegener Mangel vor, haftet eine Privatperson nicht gegenüber einem anderen privaten Käufer oder gewerblichen Händler. Auch müssen Schäden, die beispielsweise durch einen Vorbesitzer des Privatverkäufers verursacht wurden, der verkaufenden Privatperson nicht bekannt sein. Ein Händler hingegen, muss über alle Fahrzeugschäden - unabhängig vom Entstehungszeitpunkt - unterrichten. Ferner unterliegt der Privatverkauf keinem Widerrufsrecht, was das Rückgaberecht bei einem Verkauf beispielsweise an einen Händler grundsätzlich ausschließt.
Fazit
Widerruf, Rückgabe, Kaufverträge, BGB und Fernabsatz: Der An- und Verkauf von Fahrzeugen im Internet ist rechtlich manchmal kompliziert. Privatpersonen werden im Internet seitens des Gesetzgebers umfangreiche Rechte eingeräumt, auf die von Privatkunden kaufende Händler nicht bauen können. In Carsale24 finden beiden Parteien einen erfahrenen Ansprechpartner, der beim An- und Verkauf von Gebrauchtwagen aller Art unterstützend und zuverlässig agiert. Wir beraten Sie als Verkäufer oder Autohändler gerne persönlich.