Was ist alles Teil einer Neuwagengarantie?

Ähnlich der Gebrauchtwagengarantie verhält es sich mit der sogenannten Neuwagengarantie, die ebenfalls eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers darstellt, und von der gesetzlichen Sachmängelhaftung, also der Gewährleistung, nicht berührt wird.

Neben Finanzierungsangeboten gehören Dauer und Umfang der Neuwagengarantie zu den beliebtesten Eyecatchern, mit denen für einen Kauf eines Neuwagens geworben wird. Zu prüfen ist allerdings sorgsam, in welchem Rahmen die Schäden am neuen Fahrzeug überhaupt abgedeckt werden. Üblicherweise mit einer Neuwagengarantie von 2 Jahren dürfen Käufer rechnen – in wenigen Fällen sogar mit Garantien von bis zu 5 Jahren. Eine Verlängerung der Garantie deren Ablauf ist in vielen Fällen übrigens ebenfalls möglich.

Neuwagengarantien werden meistens aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So werden regelmäßige Inspektionen vorausgesetzt, Garantien auf eine bestimmte Kilometerlaufleistung beschränkt und vielleicht sogar Reparaturen auf bestimmte Fachwerkstätten festgelegt.

Wer sich für den Kauf eines Neuwagens entscheidet, sollte also auch die Kosten für die regelmäßigen Inspektionen einkalkulieren, um die Neuwagengarantie nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel und damit verpasster Inspektionstermine zu verlieren.


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