Was ist eine Gebrauchtwagengarantie?
Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung ist die Gebrauchtwagengarantie nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann von Autohändlern freiwillig angeboten werden. Häufig ist die Gebrauchtwagengarantie bereits im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich vom Käufer erworben werden.
Der wesentliche Unterschied zur Sachmängelhaftung liegt darin, dass diese nicht nur Mängel abdeckt, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlagen, sondern über den vertraglich vereinbarten Zeitraum auch Mängel abdecken, die erst im Nachhinein auftreten.
Hier sollten Sie darauf achten, ob die Gebrauchtwagengarantie möglicherweise nur Schäden an bestimmte Teilen des Fahrzeugs abdeckt oder nur für ausgewählte Schadensarten geltend gemacht werden kann. In der Regel ausgeschlossen sind beispielsweise Garantien auf Verschleißteile wie Kupplungs- und Bremsbeläge, Schäden aus Unfällen oder aus unsachgemäßen Reparaturen.
Auch hinsichtlich möglicher Selbstbeteiligungen empfiehlt es sich, die Bestimmungen der Gebrauchtwagengarantie genaustens zu studieren, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.
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