Fahrzeugbrief verloren – und jetzt?

Detailansicht eines Fahrzeugbriefs.

Der Fahrzeugbrief: Eigentlich gibt es ihn so seit einigen Jahren überhaupt nicht mehr, zumindest die Begrifflichkeit, denn der Fahrzeugbrief ist heute die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II. Ihr Wert hat sich dennoch nicht verändert, schließlich ist es als wichtigstes Dokument des Halters ein Zeugnis über den Besitz eines Kraftfahrzeuges. Was also tun, wenn die Bescheinigung verloren gegangen ist?

Die Wichtigkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II

Um das Risiko eines Verlustes der Zulassungsbescheinigung Teil II möglichst gering zu halten, sollte der ehemalige Fahrzeugbrief sicher verwahrt werden. Autovermietungen beispielsweise verwahren die Dokumente in einem Safe, während sich Fahrzeugscheine (sprich Zulassungsbescheinigungen Teil I) im Kfz und die Schlüssel naturgemäß in ständigem Umlauf befinden. Auch Privatpersonen ist angeraten, den Fahrzeugbrief in einem Safe oder an einem annähernd sicheren oder gut versteckten Ort aufzubewahren. Als Eigentumsnachweis gültig wird der zweite Teil der Zulassungsbescheinigungen beispielsweise bei einem zu finanzierenden Kfz erst dann vom Autohaus oder der Bank herausgegeben, wenn die letzte Rate getilgt wurde.

Verlust des Kfz-Briefes: kein Halterwechsel

Safe in einer Wand

Sollte der Kfz-Brief dennoch abhandenkommen gibt es eine gute sowie schlechte Nachricht. Obwohl der Zulassungsbescheid Teil II als Eigentumsnachweis gilt, bedeutet ein verlorener oder gestohlener Kfz-Brief nicht automatisch einen Wechsel des Kfz-Besitzers. Allerdings lassen sich ohne Fahrzeugbrief auch keine Ummeldungen, keine Halterwechsel oder gar Verkäufe mehr durchführen. Wer ein Auto beispielsweise über Carsale24 verkauft, benötigt neben dem Kfz selbst also auch die Zulassungsbescheide Teil I und Teil II. Erst damit kann ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen werden, der als einvernehmliche Eigentumsübertragung im Streitfall vor Gericht stand halten kann.

Nachteile beim Verlust des Zulassungsbescheides Teil II

Nachteil eines verloren gegangenen Fahrzeugbriefes ist der finanzielle wie auch bürokratische Aufwand dahinter. Letzterer bietet aber einen sinnvollen Schutzmechanismus, denn verlorengegangene Kfz-Briefe werden für zunächst zwei Wochen im Bundesverkehrsblatt vermerkt. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann ein neuer Zulassungsbescheid Teil II beantragt werden. Die Zustellung des Kfz-Briefes nimmt dann noch einmal bis zu zwei Monaten in Anspruch und wird mit rund siebzig Euro berechnet, da die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes auch immer mit der Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheines einhergeht.

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