Dashcams: Vor- und Nachteile

Dashcam nimmt Straßenverkehr auf.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Auto, wollen gerade die Zündung herumdrehen, um aus der Parklücke zu manövrieren und vernehmen plötzlich ein lautes Geräusch. Ein unaufmerksamer Fahrer hat Ihren Außenspiegel gestreift. Nach einem Wortgefecht behauptet er, Sie seien ohne Blick in den Spiegel auf die Fahrbahn gefahren. Landet der Fall ohne Zeugenaussagen vor Gericht, steht Aussage gegen Aussage und endet vermutlich in einem Vergleich. Sie kommen trotz Fremdverschulden also anteilig für den Schaden auf. Vielleicht hätte eine Dashcam Sie entlastet? Aber wo genau liegen die Vor- und Nachteile dieser neuen Technik eigentlich?

Dashcams: Vorteile

Anhand des eingangs geschilderten Falles werden die Vorteile von Dashcams bereits vor Augen geführt. Weil Dashcams das Verkehrsgeschehen rund um Ihr Fahrzeug als digitales Filmmaterial festhalten können, dienen die kleinen Geräte erstens der Entlastung im eigenen Schadensfall und zweites als (mögliches) Beweismaterial, wenn Sie sich als Zeuge verantworten. Auch Unfallgutachtern erleichtern videografische Belege die Arbeit natürlich ungemein.

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Dashcams: Nachteile

Dashcam filmt das Auto vor sich.

Zunächst ist die Anschaffung einer Dashcam mit Kosten verbunden, die sich zwischen 50 und 300 Euro bewegen können. Die Kosten hängen mit Auflösung, Speicherkapazität und der Ausstattung generell zusammen. Teure Modelle verfügen beispielsweise über eine zweite, rückwärtig angebrachte Videokamera. Weitere Kosten können für eine sauber Verlegung der Kabel anfallen. Nutzern von Dashcams müssen sich ferner darüber bewusst sein, dass ihnen die Aufnahmen bei einem Unfall auch selbst zur Last gelegt werden können. Generell ist die rechtliche Situation von Fall zu Fall unterschiedlich und es ist keinesfalls gesagt, dass eine Dashcam fortan für Gerechtigkeit bei Unfällen im Straßenverkehr oder bei Vandalismus am eigenen Fahrzeug sorgt.

Verwendung von Dashcams im Alltag

Der Verwendung von Dashcams sind rechtliche Grenzen gesetzt. Eine fortlaufende Aufnahme, die Persönlichkeitsrechte verletzt und dauerhaft gespeichert wird, ist beispielsweise nicht zulässig. Das hat alleine schon Datenschutzgründe. Dashcams müssen also anlassbezogen verwendet werden, was beispielsweise der Fall ist, wenn kurze Aufnahmesequenzen erstellt und anschließend wieder überschrieben werden.