Auto von privat kaufen? Diese 7 Dinge solltest Du unbedingt beachten!
Im Vergleich ist der Autoverkauf von privat meist finanziell günstiger als ein gleichwertiges Fahrzeug vom Händler. Gerade dann, wenn Du ein Schnäppchen machen willst, ein Winterauto brauchst oder keine genauen Vorstellungen hast, welches Fahrzeug Du möchtest, lohnt sich der Blick in die Kleinanzeigen– und Automärkte in Zeitung und Internet.
Dort findest Du häufig gepflegt wirkende und günstige Autos, die direkt vom Vorbesitzer angeboten werden. Entscheidest Du Dich für den Privatkauf, dann gibt es einige Punkte, die Du auf keinen Fall vernachlässigen solltest.
1) Besichtige das Auto immer beim Verkäufer zuhause!
Beim privaten Autokauf ist es für Dich wichtig, Dir der Identität des Verkäufers sicher zu sein. Das bewahrt Dich zum Beispiel davor, einem Betrüger aufzusitzen und eventuell ein gestohlenes oder anderweitig illegales Auto zu kaufen. Ziemlich sicher kannst Du Dir sein, wenn Du das Auto beim Verkäufer zuhause begutachtest.
Das bringt Dir folgende Vorteile:
- Du kannst Namen und Adresse des Verkäufers überprüfen und checken, ob der Name mit dem des in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Halters übereinstimmt.
- Falls es Probleme mit dem Auto gibt, weißt Du zumindest, wo der Verkäufer auffindbar ist.
- Auch für Deine eigene Sicherheit macht dieses Vorgehen Sinn. Idealerweise besichtigst Du das Fahrzeug in Begleitung.
Wichtig für die erste Besichtigung: Stimme niemals zu, das privat zum Verkauf stehende Auto auf einem öffentlichen Parkplatz oder in der Tiefgarage zu besichtigen. Beharrt der Verkäufer mit fadenscheinigen Begründungen darauf, dann kannst Du davon ausgehen, dass etwas faul ist. Verzichte lieber auf das Auto und auf das eventuell damit verbundene Risiko.
2) Nimm jemanden mit, der sich mit Autos auskennt!
Du bist wahrscheinlich ebenso wenig Profi in Sachen Auto wie der private Verkäufer. Das macht es unter Umständen schwer, das Fahrzeug hinsichtlich seines Wertes und seines technischen Zustandes zu beurteilen. Deshalb ist es ideal, wenn Du einen Freund oder Bekannten mit zur Besichtigung nimmst, der sich mit Autos wirklich auskennt.
Der ist zum einen fachkundig und zum anderen neutral und kann Dir so sofort objektiv sagen, wenn der Wagen eine Mogelpackung ist.
Wenn Du ein Auto von privat kaufst, wird der Verkäufer in der Regel die Gewährleistung ausschließen. Das bedeutet für Dich wiederum, dass alle Mängel, die Du übersehen hast, unter den Passus „gekauft wie gesehen“ fallen.
Hast Du jemanden dabei, der sich auskennt, kann der Dich nicht nur bei der Fahrzeugbeurteilung unterstützen, sondern im Falle eines Falles auch ein wichtiger Zeuge sein. Macht der Autoverkäufer bestimmte mündliche Zusagen über den Zustand des Autos, kann das bei späteren Mängeln hilfreich sein.
3) Hier solltest Du genau hinschauen!
Ob mit oder ohne Zeugen und Autoexperten, es gibt beim Gebrauchtwagen verschiedene Punkte, die Du genau begutachten solltest. Findest Du an folgenden Stellen im Fahrzeug Mängel, solltest Du den Autokauf gut abwägen:
- Prüfe das Fahrzeug auf Rost, besonders anfällig sind in der Regel die unteren Türkanten, Heckklappe oder Kofferraumdeckel sowie die Motorhaube. Versteckten Rost findest Du mit Hilfe eines Magneten. Fahre damit über verdächtige Stellen. Wo der Magnet nicht oder nur schwach haftet, verbirgt sich Rost.
- Auch ein sauberes und gepflegtes Wageninneres kann täuschen. Schau deshalb auch unter die Fußmatten und lege die Rückbank um. Im Kofferraum kann sich ebenfalls unter den Abdeckungen Rost verstecken.
- Schau Dir das Auto auch von unten an. Dort versteckt sich gerne Rost, wie auch an den Innenseiten der Kotflügel. Hat das gebrauchte Auto einen nagelneuen Unterbodenschutz, solltest Du besonders genau schauen. Wölbungen und hohl klingende Stellen können Rost verbergen.
- Siehst Du am Fahrzeug Ölspuren, kann das ein Hinweis auf einen undichten Motor oder ein schadhaftes Getriebe sein. Fettspuren an den Manschetten der Antriebswelle können auf Risse hinweisen.
- Die Bremsschläuche dürfen weder Knicke noch Löcher haben. Feuchte Schläuche können undicht sein.
- Defekte Stoßdämpfer zeigen sich zum Beispiel durch oval abgeriebene Reifen oder Ölspuren auf dem Stoßdämpferrohr.
- Die Auspuffanlage muss festsitzen und darf keinen oder nur sehr oberflächlichen Rost aufweisen.
- Teste auch, ob sich alle Türen abschließen lassen. Beim Öffnen und Schließen kannst du feststellen, ob die Scharniere intakt sind. Auch die Dichtungen sind einen zweiten Blick wert, Sind sie porös, weist das auf Undichtigkeiten hin.
- Neben den genannten Punkten gibt es noch einiges mehr, was Du beim Gebrauchtwagenkauf checken solltest. Mehr dazu liest Du in unserem Artikel „Diese Fragen solltest Du beim Gebrauchtwagenkauf unbedingt stellen!“
Übrigens: Während Du das Auto auf seinen Zustand checkst, solltest Du Dich nicht in ein Gespräch mit dem privaten Verkäufer verwickeln lassen. Das lenkt Dich nur ab und Du übersiehst vielleicht im entscheidenden Moment einen wichtigen Mangel.
4) Checke die Fahrzeugpapiere!
Ist der Fahrzeugcheck zu Deiner Zufriedenheit ausgefallen, solltest Du nun alle Fahrzeugdokumente genau prüfen. Dazu gehört auch die Prüfung der Identität des Halters und Verkäufers. Lass Dich nicht darauf ein, wenn ein Verkäufer ein Fahrzeug im Namen eines anderen Verwandten oder Bekannten verkaufen will oder Dir andere Erklärungen für diese Unstimmigkeiten gibt.
Hat Dich der Verkäufer doch davon überzeugen können, dass er das Auto im Auftrag eines anderen verkauft, solltest Du Dir dennoch dessen Identität bestätigen lassen, zum Beispiel über den Führerschein oder Personalausweis.
Der nächste Blick in die Zulassungsbescheinigung gilt den Vorbesitzern. Wie viele Halter hatte das Auto und vor allem: Wann hat der Verkäufer das Fahrzeug in Besitz genommen. Handelt es sich dabei um einen kürzeren Zeitraum, frage nach, warum das Auto wieder verkauft wird und sei wachsam. Es könnte sein, dass der Vorbesitzer Mängel entdeckt hat und das Fahrzeug deshalb jetzt so schnell wie möglich wieder loswerden will.
Sieh Dir bei scheckheftgepflegten Autos das Scheckheft genau an. Wann war der letzte Komplettcheck, der letzte Ölwechsel oder letzte Zahnriementausch. Je nach Modell gibt es hier spezielle Intervalle. Sind diese laut Serviceheft eingehalten, ist das ein gutes Zeichen dafür, dass das Fahrzeug regelmäßig gepflegt und gewartet wurde.
Findest Du Unstimmigkeiten, verpasste Serviceintervalle oder andere Fehler, dann kannst Du dies als gutes Argument nutzen, um neu mit dem Verkäufer über den Preis zu verhandeln.
5) Niemals ohne Probefahrt!
Zum Autocheck vor dem Kauf gehört selbstverständlich auch eine ausgiebige Probefahrt.
Dabei kannst Du prüfen, ob das Auto überhaupt anspringt, wie es sich für Dich fährt und ob an Getriebe, Lenkung, Motor und Bereifung alles ok ist.
Die Probefahrt solltest Du ebenso wie die Besichtigung immer tagsüber und bei gutem Wetter durchführen, damit Dir keine Mängel oder Schäden entgehen.
Ideal ist, wenn Du Dir vorab eine Teststrecke zurechtlegst, auf der Du das Fahrzeug in verschiedenen Situationen wie Stadtverkehr, Überland oder Autobahn testen kannst.
Bevor Du losfährst, solltest Du gemeinsam mit dem Verkäufer das Auto auf Schäden oder Mängel überprüfen und die in einem Protokoll festhalten. So vermeidest Du, dass es nach der Probefahrt Ärger gibt, weil der Verkäufer Dir einen Schaden anlasten will.
Bei der Fahrt selbst solltest Du Dir Zeit lassen – und unbedingt den Verkäufer mit im Wagen sitzen haben. Außerdem sollte natürlich auch Dein fachkundiger Begleiter und Zeuge dabei sein und eventuell selbst fahren.
Achte bei der Probefahrt darauf, dass Du das Auto kalt startest. Das erkennst Du an der kalten Motorhaube. Hintergrund dafür ist, dass ein warmer Motor meist leicht anspringt und sich Probleme beim Starten wie eine schwache Batterie oder ein angeschlagener Anlasser nicht zeigen.
Verursachst Du bei der Probefahrt einen Unfall, dann haftet in der Regel die Versicherung des privaten Verkäufers. Idealerweise klärt Ihr vorher, wie im Schadensfall der Ausgleich für die nach einer Schadensabwicklung steigenden Versicherungsprämien ausgeglichen werden. Macht das auf jeden Fall schriftlich, damit es im Nachhinein an dieser Stelle keinen Streit gibt.
6) Kein Autokauf ohne Vertrag!
Verlasse Dich nie auf mündliche Absprachen und kaufe ein Auto immer nur mit einem ordentlichen Kaufvertrag. Im Internet gibt es verschiedene Musterverträge, in denen die wichtigen Punkte rund um den privaten Autokauf geregelt sind.
Ein Kaufvertrag sollte immer folgende Informationen enthalten sein:
- Hinweis auf Privatverkauf
- Angaben zu Verkäufer und Käufer
- Angaben zum Fahrzeug wie Modell, Fahrzeugart, Fahrzeugidentifikationsnummer, Laufleistung, PS, Hubraum und Kennzeichen
- Angaben zu Garantie oder Gewährleistung bzw. deren Ausschluss
- Zusicherungen des Verkäufers
- Angaben zu Zubehör, Zusatzausstattung
- Mängelprotokoll
- Regelungen zur Fahrzeugummeldung
- Kaufpreis und Art der Bezahlung
- Übergabebestätigung und Zahlungsbestätigung
Auch wenn der schriftliche Kaufvertrag die Vorzugsvariante ist gilt auch ein mündlicher Verkauf als bindend.
Die Schwierigkeit liegt dann in der Beweisführung, zum Beispiel, wenn Du Mängel am Fahrzeug nach dem Kauf entdeckst oder es Probleme mit den Besitzverhältnissen beim Verkäufer gibt.
Hast Du einen mündlichen Vertrag, dann liegt die Beweislast in der Regel bei Dir, hilfreich ist ein Zeuge, der Deine Variante von Ablauf und Verkaufsgespräch inhaltlich bestätigen kann.
7) Vorsicht beim Bezahlen!
Entscheidest Du Dich für den Kauf, geht es ans Bezahlen. Hierbei solltest Du großen Wert auf die Sicherheit legen. Auch wenn der Verkäufer sich das vermutlich wünscht: Zahle niemals das Fahrzeug komplett in bar.
Idealerweise machst Du eine Anzahlung und überweist den Rest aufs Konto des Verkäufers (niemals jedoch auf einen Bargeldtransfer wie Western Union).
Jede Barzahlung, die Du tätigst, solltest Du Dir schriftlich bestätigen lassen. Sehr sicher ist die Bezahlung für Dich, wenn Du noch beim Verkäufer und in dessen Beisein die Überweisung per Smartphone tätigst, eine andere Variante ist, dass Ihr gemeinsam zur Bank geht und Du das Geld dort überweist.
Nutze bei der Überweisung nur Transfermethoden, die auch nachvollziehbar sind und lass Dir eine Ausweiskopie des Verkäufers und Geldempfängers geben.
Hast Du eine Barzahlung vereinbart, dann solltest Du besagten Bekannten als Zeugen dabeihaben und die Geldübergabe an einem öffentlichen und übersichtlichen Ort durchführen. Meide Tiefgaragen und abgelegene Orte, auch die Verkäuferadresse ist nicht immer ein günstiger Übergabepunkt – vor allem, wenn Du den Autokauf allein abwickelst.
Generell gilt: Bezahle nie, bevor Du das Auto nicht gesehen, Probe gefahren und Dich für den Kauf entschieden hast. Die Bezahlung sollte außerdem immer mit der Übergabe von Schlüssel und allen Fahrzeugpapieren einhergehen.
FAZIT
Mit Umsicht und etwas Glück kannst Du beim privaten Autokauf einen echten Glücksgriff tun. Dennoch solltest Du Dir über die Nachteile im Klaren sein: Garantie und Gewährleistung sind in der Regel komplett ausgeschlossen, gibt es nach dem Kauf Probleme mit dem Fahrzeug, dann musst Du in vielen Fällen selbst die Kosten und den Aufwand für die Reparatur übernehmen oder Dich mit dem Verkäufer streiten.
Ein weiterer Punkt ist, dass viele Autos, die privat verkauft werden, vorher keinen Werkstattcheck hatten. Als Käufer weißt Du deshalb nie, welche Mängel vorhanden sind. Eine Möglichkeit für Dich hier sicherzugehen ist ein Check auf Deine Kosten vor dem Kauf.
Gibt es beim privaten Autokauf wirklich gar keine Gewährleistung?
Kaufst Du ein Fahrzeug auf privatem Weg, zum Beispiel über einen Kleinanzeigenmarkt oder eine Zeitungsanzeige, dann kommt häufig die sogenannte Gewährleistung zur Sprache. Darunter versteht man die Haftung des Verkäufers für die Funktionsfähigkeit des von ihm verkauften Autos.
Während Autohändler und andere gewerbliche Verkäufer verpflichtet sind, Dir diese Gewährleistung zu geben, kann und wird der private Verkäufer sie in der Regel im Vertrag ausschließen. Das macht für ihn Sinn, denn als Laie kann er in der Regel nicht zu 100 % über den technischen Zustand seines Fahrzeugs Bescheid wissen.
Gewährleistung – Was ist das eigentlich?
Die Gewährleistung oder auch Mängelhaftung beim Autokauf bezieht sich darauf, dass ein Verkäufer dafür geradestehen muss, dass das Auto frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Das wiederum bedeutet, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet, die beim Verkauf bereits vorhanden waren und die er dem Käufer nicht mitgeteilt hat.
Die Gewährleistung in Deutschland beträgt normalerweise zwei Jahre, darf aber beim Gebrauchtwagenverkauf vom Händler auf ein Jahr herabgesetzt werden. Das kann im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden.
Laut Gesetz besteht dabei in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ein Käuferschutz: Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Tritt der Mangel später auf, muss Du das als Käufer beweisen.
Anders als die Gewährleistung kann eine Garantie freiwillig und nach den Vorstellungen des Verkäufers gewährt werden. Sie kann sich zum Beispiel nur auf bestimmte Teile des Autos beziehen. Auch die Dauer der Garantie kann der Verkäufer selbst festsetzen.
Wichtig für den Käufer: Die Garantie ersetzt die Gewährleistungspflicht nicht.
Haftungsausschluss – beim privaten Autoverkauf möglich
Beim privaten Autoverkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Das erfolgt in der Regel durch Klauseln im Vertrag, die in etwa „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Garantie“ lauten.
Der Haftungsausschluss ist erlaubt, allerdings gibt das dem Verkäufer noch keine Narrenfreiheit. Er ist auch ohne Gewährleistungspflicht dazu verpflichtet, Dir vorhandene Mängel oder sogar solche, die er vermutet oder vermuten könnte, mitzuteilen.
Das arglistige Verschweigen – so wie es das Gesetz formuliert – liegt vor allem dann vor, wenn der Verkäufer denkt, Du hättest das Fahrzeug nicht gekauft, hättest Du den Mangel gekannt. In der Realität verschweigen private Autoverkäufer besonders gerne Unfallschäden, die oft auch nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.
Der Verkäufer ist allerdings gesetzlich verpflichtet, Dir einen solchen Schaden mitzuteilen und zwar ohne weitere Nachfragen und Aufforderungen von Deiner Seite.
Haftungsausschluss ungültig oder vergessen – Dann ist auch der private Verkäufer in der Pflicht
Der Ausschluss der Gewährleistung beim privaten Gebrauchtwagenverkauf wird nur wirksam, wenn der Verkäufer dies vertraglich und richtig ausgeschlossen hat.
Fehlt der Passus im Kaufvertrag, dann haftet der Käufer für alle Mängel am Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Voraussetzung ist, dass ihm diese beim Verkauf bekannt waren, er Dich aber nicht darüber informiert hat. Das gilt sowohl dann, wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt als auch bei mündlichen Absprachen.
Die Schwierigkeit daran: Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vor, bzw. beim Verkauf des Autos vorhanden war. Das ist oft nicht leicht und wahrscheinlich musst Du einen Gutachter bemühen.
Habt Ihr den Kaufvertrag nur mündlich abgeschlossen, musst Du außerdem (Falsch-)Aussagen des Verkäufers über den Zustand des Fahrzeugs beweisen können. Häufig werden solche Aussagen von den Gerichten nicht als Zusicherung oder Garantie aufgefasst. Dies ist beim gewerblichen Autokauf anders.
Mängelfreiheit zugesichert?
Hat Dir der Verkäufer das Fahrzeug als mängelfrei oder im 1A-Zustand verkauft und Dir das schriftlich oder mündlich vor Zeugen zugesichert, dann muss das auch der Wahrheit entsprechen.
Gleiches gilt, wenn das Auto als fahrbereit verkauft wird – Bleibt das Fahrzeug schon auf der ersten Fahrt nach wenigen Kilometern stehen und muss abgeschleppt werden, dann gilt das als Mangel, da man hier nicht von einer Fahrbereitschaft sprechen kann.
Im Zusammenhang mit den zugesicherten Eigenschaften gibt es im Gesetz den Begriff Beschaffenheitsgarantie, der allerdings hauptsächlich beim gewerblichen Autoverkäufer angesetzt wird. Beim Privatverkauf wird hier mehr von einer Beschaffenheitsangabe gesprochen, zum Beispiel, wenn es um die Laufleistung geht.
Gibt der Käufer den abgelesenen Tachostand an, sagt dieser außerdem nicht unbedingt etwas über die tatsächliche Laufleistung des Motors aus, in der Regel kannst Du ihn an dieser Stelle also nicht haftbar machen.
Der Bundesgerichtshof zum Ausschluss der Gewährleistung
Ein Urteil aus dem Jahr 2014 stärkt übrigens noch einmal Deine Stellung als Gebrauchtwagenkäufer. So hat der BGH festgelegt, dass private Verkäufer die Haftung für Mängel am verkauften Auto nicht vollständig ausschließen dürfen.
Es ist nicht erlaubt, die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und auch die für grobes Verschulden auszuschließen.
Konkret heißt das: Hat der private Verkäufer dies in seinem Vertrag ausgeschlossen und es tritt ein Mangel auf, kannst Du nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2015 – VIII ZR 26/14, den Kaufvertrag möglicherweise rückabwickeln und Dein Geld zurückerhalten.
Ob das auch in Deinem Fall möglich ist, hängt jedoch stets von den konkreten Bedingungen beim Autoverkauf ab und Du solltest den Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen.
Arglistige Täuschung – So kannst Du den Vertrag anfechten
Ein privater Autoverkäufer kann zwar die Gewährleistung für das verkaufte Gebrauchtfahrzeug ausschließen, nicht aber Dein Recht, den Kaufvertrag anzufechten und ihn rückabzuwickeln.
Damit Du dem Verkäufer Arglist unterstellen kannst, musst Du beweisen können, dass er Dir etwas mit Absicht verschwiegen hat oder Dir durch sein Verhalten und seine Worte falsche Tatsachen vorgespiegelt hat.
Damit Du den Vertrag anfechten kannst, brauchst Du einen berechtigten Anfechtungsgrund, eine Anfechtungserklärung – am besten schriftlich und eine Anfechtungsfrist.
Das bedeutet, Du musst den Vertrag innerhalb eines Jahres nachdem Du die Täuschung bemerkt hast, anfechten.
Es gibt verschiedene Gründe, die Du als arglistig werten und damit als Grund für die Vertragsanfechtung nennen kannst:
- Verschweigen von Unfallschäden
- Versicherung von Unfallfreiheit
- Verschweigen von Karosserieschäden
- Falsche Angaben zu Baujahr, Vorbesitzer oder Vornutzung
- Fehlerhafte Gesamtlaufleistung oder Tachomanipulation
- Übermäßiger Schadstoffausstoß
Um einen Vertrag anzufechten, brauchst Du in der Regel einen Anwalt und der kostet Geld. Du solltest Dir also vorab gut überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.
Gut dran bist Du, wenn Du über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügst. Diese tragen bei Aussicht auf Erfolg in vielen Fällen die Kosten für die Anfechtung eines privaten Kaufvertrags zum Gebrauchtwagenkauf.