Sollte ich mein Fahrzeug abmelden nach dem Verkauf?
Sowohl Ihre Versicherung, als auch die Zulassungsstelle sollten Sie nach dem Verkauf sofort benachrichtigen.
Notwendige Angaben sind dabei Name und Adresse des Käufers und des Verkäufers, deren Unterschriften inklusive Datum, das amtliche Kennzeichen und eine Bestätigung der Übergabe der Zulassungsbescheinigungen. Bei diversen Zulassungsstellen können Sie ein entsprechendes Formular gegeben falls downloaden. Sie dürfen nach Abmeldung weder auf öffentlichem Gelände fahren, noch parken.
Da seit 2007 eine vorübergehende Stilllegung genauso behandelt wird wie eine Auto Abmeldung, können Sie diese in Betracht ziehen, wenn der Käufer das gekaufte Auto mit Kurzzeitkennzeichen oder Anhänger abholen möchte. Dazu müssen Sie Kfz-Brief und -Schein vorlegen, dazu das Kennzeichen, Ihren Personalausweis und unter Umständen eine Vollmacht und einen Ausweis des Halters.
Wenn der Käufer die Ummeldung durchführt, sollten Sie, um sicher zu gehen, diesen telefonisch erfragen, ob das auch geschehen ist. Am besten Sie halten gleich im Kaufvertrag fest, dass der Käufer innerhalb einer festgesetzten, kurzen Zeitspanne die Ummeldung durchführen muss und lassen sich eine Kopie dieser aushändigen. Sind Sie noch im Besitz des Fahrzeugbriefes, so müssen Sie auch die Kosten für die Ummeldung und das Kurzzeitkennzeichen tragen. Da Sie auch für eventuelle Schäden am PKW haften, bis der Käufer einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, ist zu empfehlen, den Käufer ab Fahrzeugübergabe vertraglich geregelt für alle Eventualitäten bis zu diesem Zeitpunkt aufkommen zu lassen. Sie können auch das Auto verkaufen und sich den Verkaufspreis auszahlen lassen, dem Käufer den Kfz-Brief und –Schein, sowie die Kennzeichendaten übergeben, die Ummeldung durchführen lassen und den Pkw erst nach Erhalt der neuen Halterinformationen übergeben.
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