Autos exportieren - was Sie wissen sollten
Von der unkomplizierten Veräußerung über einen Service-Partner wie Carsale24 über den schnellen Verkauf beim Händler bis hin zum Verhandlungsmarathon bei Privatverkäufen gibt es viele Möglichkeiten, sich seines Alten zu entledigen. In einigen Fällen kann aber auch ein Export ins Ausland sinnvoll sein – vor allem dann, wenn es sich um ältere Gebrauchtwagen handelt, die hierzulande keiner Nachfrage mehr unterliegen.
Exporthandel: die rechtlichen Irrtümer
Der Kfz-Export ins Ausland ist sicherlich – vor allem wenn es sich um das Fahrzeug von Privatpersonen handelt – eher ungewöhnlich. Das liegt zum einen an den in der Einleitung angedeuteten, zahlreichen Möglichkeiten sein Kfz im Inland abzusetzen und zum anderen an einer Hemmschwelle, die aus offenen, teils rechtlichen, Fragen resultiert. Dabei ist es einer der häufigsten Irrtümer des Exports, dass die Mehrwertsteuer rückwirkend vom heimischen Finanzamt erstattet wird. Dies ist bei Privatpersonen nicht der Fall, wird fälschlicherweise auf Standardformularen aber häufig so angegeben. Vorsicht ist sicherlich auch dann geboten, wenn Interessenten aus dem Ausland mit genau dieser Argumentation versuchen, Preise herunterzuhandeln.
Eine weitere weit verbreitete Annahme ist, dass der Verkaufspreis eines Exports durch anfallende Zollgebühren geschmälert wird. Auch dies ist – wenn es sich um EU-Staaten handelt - falsch, denn lediglich der Abnehmer ist entsprechend der Zollbestimmung des Bestimmungslandes zur Entrichtung von Zollgebühren verpflichtet.
Autos richtig exportieren
Sind die Möglichkeiten einer inländischen Veräußerung erschöpft und ist die Verschrottung des Fahrzeuges drohende Konsequenz, können sich Kfz-Exporte als gute, weil letzte Option ergeben. Vorkehrungen sind unter Berücksichtigung der oben genannten Irrtümer allerdings zu treffen.
Fahrzeug abmelden: Melden Sie das Fahrzeug unbedingt im Inland ab und sehen Sie von Zusagen des Käufers, dies umgehend nach der Überführung zu erledigen ab. Zwar ist der Käufer gemäß Kaufvertrag rechtlich dazu verpflichtet, aber natürlich nicht gezwungen.
Zahlungen in bar: Verzichten Sie bei einem Auto-Export lieber auf Teilzahlungen oder Zusagen zur Banküberweisung, sondern bestehen Sie auf vollständige Abwicklung des Geschäfts gegen sofortige Barzahlung. Das ist unproblematisch, zumal es sich bei einem Exportauto meist um ältere, günstige Fahrzeuge handelt.