Finanziertes Auto verkaufen

Die Rechtslage beim Verkauf finanzierter Autos

Wie verhält es sich, wenn ein finanziertes Auto verkauft werden soll? Von Rechts wegen ist ein Verkauf zunächst ausgeschlossen, da die finanzierende Bank Eigentümer des Fahrzeuges ist. Allerdings kann ein finanziertes Auto verkauft werden, wenn die Restschuld, sprich offene Ratenzahlungen und/oder die Abschlusszahlung, beglichen sind. Dann wird der Fahrzeugbrief durch die Bank als Eigentümer herausgegeben und damit eine Möglichkeit geschaffen, den finanzierten Gebrauchtwagen zu verkaufen.

Restschuld an Autohändler abtreten

Hier stehen Verkäufer, die Ihren Gebrauchtwagen möglicherweise aus Geldnot veräußern möchten, aber vor einem Problem, denn die Restschuld muss zunächst beglichen werden. Einfacher kann da der Verkauf an einen gewerblichen Händler sein, an den sich die Restschuld sozusagen abtreten lässt. Dieser löst das Fahrzeug dann in eigener Abwicklung bei der Bank aus und ist fortan Eigentümer des Gebrauchtwagens.

Im Falle des Verkaufes eines finanzierten Kfz an einen gewerblichen Händler tritt dieser an die Stelle des Privatverkäufers und wird Schuldner der Bank. Häufig sind Autohäuser in enger Zusammenarbeit oder Kooperation mit finanzierenden Banken verwurzelt, was Ankäufe finanzierter Fahrzeuge zu deren Tagesgeschäft macht und entsprechend unkompliziert vonstattengeht. Wer einen schnellen Autoverkauf ohne eigene liquide Mittel abwickeln möchte, findet in einer Veräußerung an Händler somit eine optimale Möglichkeit.

  • Um ein finanziertes Auto zu verkaufen, müssen Sie es bei der Bank auslösen. Wenn Sie die Restschuld nicht begleichen können, versuchen Sie einen Händler zu gewinnen, der für Sie einspringt.