Bastlerfahrzeuge verkaufen und Sachmangelhaftung ausschließen

Autos, die als Bastlerfahrzeug kategorisiert werden, gehören, wie auch die Langsteher, zu den Kapitalfressern Ihres Handels. In manchen Fällen kommen Sie aber nicht daran vorbei, ein Bastlerfahrzeug eines Kunden in Zahlung zu nehmen, wenn Sie den Kunden mit einem Auto aus Ihrem Bestand beglücken möchten. Aber wie werden Sie die mängelübersäten Fahrzeuge wieder los?

Der für Sie schnellste, und damit auch der günstigste Weg, Bastlerautos zu verkaufen, die wertvolle Standfläche kosten, bieten Aufkäufer, die erstandenen Fahrzeuge gleich Schiffeweise zu exportieren.

Informieren Sie sich, zu welchem frühstmöglichen Zeitpunkt Sie die Inzahlungnahmen wieder veräußern können und holen Sie sich revisionssichere Angebote gleich mehrerer Aufkäufer ein, um das Fahrzeug zum bestmöglichen Preis, kalkuliert mit eventuell verlängerten Standzeiten, zu verkaufen. Im Idealfall verbleibt das Bastlerfahrzeug so nur wenige Tage – wenn überhaupt – in Ihrem Besitz und vermeidet unnötige Kapitalbindung.

Der Verkauf von Bastlerfahrzeugen an Privatpersonen will dagegen gut überlegt sein, denn der Ausschuss der Sachmängelhaftung solcher Autos sichert sie nicht vollständig ab. Was Ihnen den Umstand auferlegt, sämtliche Mängel des betreffenden Fahrzeugs schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten und den Kunden damit in Kenntnis zu setzen. Ein schwieriges, aufwendiges Unterfangen, wenn Sie die Schäden eines Bastlerfahrzeugs beschreiben müssen, das in manchen Fällen nur schwer von einem einzigen Haufen Schrott zu unterscheiden ist.

Machen Sie Bastlerfahrzeuge daher nicht zu einem großen Problem, sondern veräußern Sie diese Bestände an große Ankäufer, deren Kontakte und Angebote Sie sich bestenfalls schon vor der Inzahlungnahme entsprechender Wagen einholen. Dass auch dieses Geschäft nicht unbedingt ein schlechtes sein muss zeigt sich daran, dass sich einige Händler inzwischen sogar auf den Kauf und Verkauf von Bastlerfahrzeugen spezialisiert haben.